Die neue IPO

 

 

Gültigkeit

Dieser Leitfaden wurde von der Kommission für Gebrauchshunde der FCI ausgearbeitet und vom FCI-Vorstand im Mai 2002 genehmigt und beschlossen. Dieser Leitfaden tritt am 01.01.2003 in Kraft und ersetzt alle bisherigen Bestimmungen.

Der Leitfaden wurde in deutscher Sprache von der Kommission beraten und ausgearbeitet. In Zweifelsfällen, insbesondere bei Übersetzungen in andere Sprachen ist der deutsche Text maßgebend. Der Leitfaden gilt für alle Mitgliedsländer der FCI. Alle Prüfungsveranstaltungen in der Internationalen Prüfungsklasse (Prüfungen und Turniere) unterliegen diesem Leitfaden

Allgemeines

Prüfungsveranstaltungen und Wettbewerbe sollen zwei Zielen dienen. Durch das Ablegen einer Prüfung sollen einerseits die einzelnen Hunde für ihren jeweiligen Verwendungszweck als geeignet herausgestellt werden, andererseits sollen die Prüfungen in der Leistungszucht dazu beitragen, die Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Hunde im Sinne der Gebrauchstüchtigkeit von Generation zu Generation zu erhalten bzw. zu steigern. Sie dienen ferner zur Förderung und Erhaltung der Gesundheit und Fitness. Das Ablegen einer Prüfung gilt auch als Nachweis der Zuchttauglichkeit des Hundes.

Prüfungsrichter

Der PR darf durch sein Verhalten die Arbeit des Hundes weder stören noch beeinflussen. Der PR ist für die Einhaltung und korrekte Beachtung der Bestimmungen der geltenden PO verantwortlich. Er ist berechtigt bei Nichtbeachtung der PO und seiner Anweisungen, die Prüfung abzubrechen. Der PR hat in diesem Fällen einen Bericht an die LAO zu geben.

Prüfungsteilnehmer

Der PR ist berechtigt, einen verletzten oder in seiner Leistung eingeschränkten Hund, auch gegen die Einsicht des HF aus der Prüfung zu nehmen. Wenn ein HF seinen Hund zurückzieht, erfolgt die Eintragung "Mangelhaft wegen Abbruchs" in das Leistungsheft. Wenn ein HF seinen Hund wegen einer offensichtlichen Verletzung zurückzieht oder ein dementsprechendes Attest eines Tierarztes vorliegt, erfolgt die Eintragung "Abbruch wegen Krankheit" in das Leistungsheft. Der PR ist berechtigt, bei unsportlichem Verhalten, bei Mitführen von Motivationsgegenständen, bei Verstößen gegen die Regeln des Tierschutzes und gegen die guten Sitten, die Disqualifikation des HF zu verfügen. ein vorzeitiger Abbruch der Prüfung ist in jedem Fall mit Begründung im Leistungsheft zu vermerken. Bei einer Disqualifikation werden alle erworbenen Punkte aberkannt. Der HF muss während der gesamten Prüfung eine Führleine mitführen. Dies schließt ein, dass der Hund auch ständig ein einfaches einreihiges, locker anliegendes Kettenhalsband, welches nicht auf Zug eingestellt ist, tragen muss. Andere zusätzliche Halsbänder wie z.B. Lederhalsbänder, Zeckenhalsbänder u. ä. sind während der Prüfung nicht erlaubt. Die Führleine kann sowohl unsichtbar für den Hund mitgeführt, als auch von links oben nach rechts unten umgehängt werden.

Hörzeichen sind normal gesprochene, kurze, aus einem Wort bestehende Befehle. Sie können in jeder Sprache erfolgen, müssen jedoch für eine Tätigkeit immer gleich sein.

Werden mehrere Teilnehmer in der gleichen Prüfungsstufe geprüft, so muss die Startreihenfolge durch Los ermittelt werden.

Zulassungsbestimmungen

Am Tag der Prüfungsveranstaltung muss der Hund das vorgeschriebene Alter vollendet haben. Es dürfen keine Ausnahmen gemacht werden

IPO - 1        18 Monate

IPO - 2        19 Monate

IPO - 3        20 Monate

IPO - FH    20 Monate

Bewertung:

Die Bewertung der gezeigten Leistungen erfolgt nach Noten (Qualifikation) und Punkten. Die Note (Qualifikation) und die dazugehörenden Punkte müssen der Ausführung der Übung entsprechen.

Bei der Gesamtbewertung einer Abteilung sollen nur ganze Punkte vergeben werden. Bei den einzelnen Übungen kann dagegen mit Teilpunkten gewertet werden. Sollte sich beim Endergebnis einer Abteilung rechnerisch keine volle Punktzahl ergeben, so wird diese, je nach Gesamteindruck der Abteilung auf- oder abgerundet.

Bei Punktgleichheit entscheidet die höhere Punktzahl in der Abteilung C. Sind auch diese Punkte gleich so entscheidet die höhere Punktzahl in der Abteilung B. Ergebnisse, die in allen drei Abteilungen übereinstimmen, werden innerhalb der Placierung gleich gestellt.

Disqualifikation

Verlässt ein Hund während der Prüfung den HF oder den Vorführplatz und kommt auf dreimaliges Rufen nicht zurück, wird der Hund disqualifiziert.

Bei einer Disqualifikation werden alle bis dahin vergebenen Punkte aberkannt. Im Leistungsheft werden weder Noten (Qualifikationen) noch Punkte eingetragen.

Auswertung

Eine Prüfung gilt als "bestanden", wenn der Hund in jeder Abteilung einer Prüfungsstufe mindestens 70% der möglichen Punkte erreicht hat.

Helferbestimmungen

Grundsätze zum Helferverhalten bei Prüfungseinsätzen:

1. Allgemein:

Im Rahmen einer Prüfung sollen der Ausbildungsstand und soweit möglich, die Qualität des vorgeführten Hundes (z.B. Triebveranlagung, Belastungsfähigkeit, Selbstsicherheit und Führigkeit) vom PR beurteilt werden. Der PR kann das objektiv beurteilen, was er im Verlauf der Prüfung akustisch und visuell erfasst.

Dieser Aspekt, vor allem aber auch die Wahrung des sportlichen Charakters der Prüfung (d.h. möglichst gleiche Voraussetzungen für alle Teilnehmer) erfordern es ,dass die Helferarbeit dem PR ein weitgehend zweifelsfreies Bild bieten muss. Es darf also nicht der Willkür des HL (Helfers) überlassen bleiben, wie die Abteilung C gestaltet wird. Vielmehr hat der HL eine Reihe von Regeln zu beachten.

Vom PR sind bei den Prüfungen in den einzelnen Übungselementen die wichtigsten Beurteilungskriterien für die Abteilung C zu überprüfen. Diese sind z.B. Belastbarkeit, Selbstsicherheit, Triebverhalten, Führigkeit. Darüber hinaus ist auch die Griffqualität der vorgeführten Hunde zu beurteilen. Demzufolge muss der Hund, wenn z.B. die Griffqualität beurteilt werden soll, vom Helfer die Möglichkeit erhalten einen "guten Griff" überhaupt zu setzen, oder wenn die Belastbarkeit bewertet werden soll, ist es erforderlich, dass "Belastung" durch den entsprechenden Einsatz des Helfers erfolgt. Anzustreben ist daher ein möglichst einheitliches Helferverhalten, das den Forderungen an die Beurteilungsmöglichkeit genügt.

2. "Stellen und Verbellen" (Prüfungsstufen 1- 3)

Der HL steht - für HF und Hund nicht sichtbar - mit leicht angewinkeltem Schutzarm bewegungslos und ohne "drohende" Körperhaltung im zugewiesenen Versteck. Der Schutzarm dient als Körperschutz. Der Hund ist beim "Stellen und Verbellen" vom HL zu beobachten, zusätzliche Reizlagen sowie Hilfestellungen aller Art, sind nicht zulässig. Der Softstock wird seitlich nach unten gehalten. Anstoßen und Zufassen des Hundes dürfen vom HL nicht durch Abwehrbewegungen beantwortet werden.

3. "Verhinderung eines Fluchtversuches des Helfers" (Prüfungsstufen 1- 3)

Der HL kommt nach der Übung "Stellen und Verbellen" nach Aufforderung durch den HF in normaler Gangart aus dem Versteck und stellt sich an dem vom PR zugewiesenen Platz (markierte Fluchtposition) auf. Die Position des HL muss dem HF ermöglichen seinen Hund in einer Distanz von 5 Schritten an einer ebenfalls zugewiesenen Stelle seitlich vom HL auf der Schutzarmseite abzulegen. Für den HF muss die Fluchtrichtung erkennbar sein.

Der HL unternimmt auf Anweisung des PR in schnellem und forschen Laufschritt einen Fluchtversuch in gerader Richtung, ohne dabei übertrieben und unkontrolliert zu laufen. Der Schutzarm wird nicht zusätzlich in Bewegung versetzt, der Hund soll eine optimale Anbissmöglichkeit vorfinden. Der HL darf sich während des Fluchtversuches keinesfalls zum Hund drehen, er kann jedoch den Hund im Blickwinkel haben. Das Wegziehen des Schutzarmes hat zu unterbleiben. Hat der Hund gefasst, läuft der HL in gerader Richtung weiter, er zieht dabei den Schutzarm aus der Bewegung heraus dicht an den Körper.

Die Länge der vom HL zurücklegenden Fluchtdistanz wird vom PR festgelegt. Der HL stellt auf Anweisung des PR den Fluchtversuch ein. Wenn der Fluchtversuch mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der PR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z.B. übertriebenes Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, Reizlaute oder Anschlagen mit dem Softstock an die Schutzhose vor Beginn oder während des Fluchtversuches, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Anbiss, Minderung der Fluchtgeschwindigkeit, selbstständiges Einstellen des Fluchtversuches usw. sind nicht zulässig.

4. "Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase" (Prüfungsstufen 1- 3)

Nach der Bewachungsphase unternimmt der HL auf Anweisung des PR einen Angriff auf den Hund. Hierbei wird der Softstock mit drohenden Bewegungen oberhalb des Schutzarmes eingesetzt ohne den Hund zu schlagen. Im gleichen Augenblick wird der Hund, ohne dass der schutzarm zusätzlich in Bewegung versetzt wird, frontal durch Vorwärtslaufen mit dem entsprechenden Widerstand angegriffen. Der Schutzarm wird hierbei dicht am Körper gehalten. Hat der Hund gefasst, ist er aus der Bewegung durch den HL seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung beginnt. Der HL muss alle Hunde in dieselbe Richtung bedrängen. Demnach hat sich der PR so zu positionieren, dass es ihm möglich ist, bei allen Hunden das Angriffverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase, das Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des HF ist nicht zulässig.

Die Stockschläge mit dem Softstock erfolgen auf den Schultern und im Bereich des Widerristes. Die Stockschläge sind bei allen Hunden in derselben Intensität anzubringen. Der 1. Schlag erfolgt nach 4 bis 5 Schritten, der 2. Schlag nach weiteren 4 bis 5 Schritten in der Bewegungsphase. Nach dem 2. Schlag ist ein weiteres Bedrängen ohne Stockschläge zu zeigen.

Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der PR. Der HL stellt auf Anweisung der PR die Belastung ein. Wenn der Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der PR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z.B. Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, Reizlaute oder Anschlagen mit dem Softstock an die Schutzhose vor Beginn des Angriffes, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Anbiss während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität während der Belastungsphase und bei den Stockschlägen, selbständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind nicht zulässig.

5. " Rückentransport" (Prüfungsstufen 2 + 3)

In normaler Gangart führt der HL nach Aufforderung durch den HF einen Rückentransport über eine Distanz von ca. 30 Schritten durch. Den Verlauf des Transportes bestimmt der PR. Der HL darf während des Transportes keine Ruckartigen Bewegungen durchführen. Der Softstock und der schutzarm sind so zu tragen, dass sie für den Hund keine zusätzliche Reizlage bilden. Insbesondere der Softstock ist hierbei verdeckt zu tragen. Der HL geht bei allen Hunden in derselben Schrittgeschwindigkeit.

6. "Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport" (Prüfungsstufen 2 + 3)

Der Überfall aus dem Rückentransport erfolgt aus der Bewegung auf Anweisung des PR. Der Überfall wird vom HL durch eine dynamische Links- oder Rechtskehrtwendung und einem Druckvollen Vorwärtslaufen in Richtung des Hundes durchgeführt. Der Softstock wird oberhalb des Schutzarmes unter drohenden Bewegungen eingesetzt. Der Schutzarm ist frontal zur Laufrichtung am Körper des HL zu halten. Zusätzliche Bewegungen des Schutzarmes sind zu vermeiden. Hat der Hund gefasst, ist er aus der Bewegung durch den Hl seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung beginnt. Der HL muss alle Hunde in dieselbe Richtung bedrängen. Demnach hat der PR sich so zu positionieren, dass es ihm möglich ist, bei allen Hunden das Angriffsverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase, das Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des HF ist nicht zulässig. Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der PR. Der HL stellt auf Anweisung des PR die Belastung ein. Wenn der Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der PR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z.B. übertrieben seitliches Abweichen des HL vor dem Anbiss, Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, Reizlaute oder Anschlagen mit dem Softstock an die Schutzhose bei Beginn des Überfalls, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Anbiss während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität während der Belastungsphase, selbstständiges Einstellen bei Mängeln der Belastungsfähigkeit des Hundes usw. sind nicht zulässig.

Einstellung siehe Punkt 8 (gilt für alle Übungen)

7. Angriff auf den Hund aus der Bewegung (Prüfungsstufe 1 - 3)

Der HL verlässt auf Anweisung des PR sein ihm zugewiesenes Versteck und überquert im normalen Schritt (Prüfungsstufe 1) / im Laufschritt ( Prüfungsstufe 2 + 3) das Vorführgelände bis zur Mittellinie. Der HF fordert den HL durch Zuruf zum Anhalten auf. Der HL missachtet die Aufforderung und

Der Hund muss mit elastischer Schutzarmhaltung, ohne dass der HL zum Stillstand kommt, angenommen werden. Beim Annehmen des Hundes muss- soweit erforderlich- eine Drehung des Körpers durchgeführt werden, um den Schwung des Hundes abzufangen. Der Hund darf auf keinen Fall umlaufen werden. Hat der Hund gefasst, ist er aus der Bewegung durch den HL seitlich zu platzieren und die Belastungsphase in gerader Richtung beginnt. Hierbei muss ein Überrollen des Hundes auf jeden Fall vermieden werden. Der Hl muss alle Hunde in dieselbe Richtung bedrängen. Demnach hat  der PR sich so zu positionieren, dass es ihm möglich ist, bei allen Hunden das Angriffsverhalten, das Verhalten während der Belastungsphase, das Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase zu beurteilen. Ein Bedrängen in Richtung des HF ist nicht zulässig.

Die Dauer der Belastungsphase bestimmt der PR. Der HL stellt auf Anweisung des PR die Belastung ein. Wenn der Angriff mit der entsprechenden Dynamik vom HL durchgeführt wird, hat der PR eine optimale Beurteilungsmöglichkeit. Jegliche Hilfestellung durch den HL wie z.B. Minderung der Angriffgeschwindigkeit, Annahme des Hundes im Stand, übertrieben seitliches Abweichen des HL vor dem Anbiss, Umlaufen des Hundes, Anbieten des Schutzarmes vor dem Anbiss, spannungslos gehaltener Schutzarm nach dem Anbiss während der Belastungsphase, unterschiedliche Intensität während der Belastungsphase, selbstständiges Einstellen bei Mängeln der Belastbarkeit des Hundes usw. sind nicht zulässig.

8. "Einstellung" (gilt für alle Übungen)

Die Einstellung bei allen Verteidigungsübungen ist so durchzuführen, dass der PR das Griffverhalten, das Ablassen und die Bewachungsphase des Hundes beobachten kann (nicht mit Rücken zum PR einstellen, Blickkontakt zum PR halten). Nach der Einstellung einer Verteidigungsübung ist der Widerstand gegen den Hund zu verringern der HL hat die Bewegungsreize einzustellen, ohne den Schutzarm deutlich zu lockern. Der Schutzarm ist nicht hoch angewinkelt zu tragen, sondern er verbleibt in der Position in der er auch während der vorangegangenen Übung gehalten wurde. Der Softstock wird für den Hund nicht sichtbar am Körper nach unten gehalten. Für das Ablassen dürfen vom HL keinerlei Hilfestellungen gegeben werden. Nach dem Ablassen hält der HL Blickkontakt zum Hund, zusätzliche Reizlagen sowie Hilfestellungen aller Art sind nicht zulässig. Um den Hund im Auge zu behalten, kann sich der HL während der Stellphasen bei umkreisenden Bewegungen des Hundes langsam ohne ruckartige Bewegungen mitdrehen.

9. "Unsicherheit und Versagen des Hundes"

Ein Hund, der bei einer Verteidigungsübung nicht zufasst, oder in einer Belastungsphase den Griff löst und ablässt, ist durch den HL weiter zu bedrängen, bis der PR die Übung abbricht. Der HL darf in einer solchen Situation keinesfalls Hilfestellungen geben oder selbstständig die Übung einstellen.

Hunde, die nicht ablassen dürfen seitens des HL durch entsprechende Haltung oder Bewegung des Softstockes nicht zum Ablassen gebracht werden. Hunde, die während der Stellphasen dazu neigen, den HL zu verlassen, dürfen seitens des HL durch Reizeinwirkungen nicht gebunden werden. Der HL hat sich bei allen Übungen und Übungsteilen gemäß den Forderungen der PO aktiv oder neutral zu verhalten. Stößt oder beißt ein Hund während der Stellphasen zu, sind Abwehrbewegungen durch den HL zu vermeiden.

"TSB" - Bewertung: (gilt für alle Prüfungsstufen)

Die "TSB" - Bewertung soll die Wesensveranlagung des Hundes im Hinblick auf eine Zuchtverwendung beschreiben. Die "TSB" - Bewertung hat keinen Einfluss auf das Ergebnis der Prüfung bzw. auf eine Reihung. Um eine "TSB"-Bewertung zu erhalten, muss der Hund mindestens eine Verteidigungsübung abgeleistet haben.

mit den Prädikaten

"ausgeprägt" (a),

"vorhanden" (vh) und

"nicht genügend" (ng)

werden folgende Eigenschaften bewertet:

Triebveranlagung

Selbstsicherheit

Belastbarkeit

TSB "ausgeprägt" erhält ein Hund:

Bei großer Arbeitsbereitschaft, klarem Triebverhalten, zielstrebigen Ausführen der Übungen, selbstsicherem Auftreten, uneingeschränkter Aufmerksamkeit und außergewöhnlich großem Belastungsvermögen

TSB "vorhanden" erhält ein Hund:

Bei Einschränkungen bei der Arbeitsbereitschaft, im Treibverhalten, in der Selbstsicherheit, in der Aufmerksamkeit und in der Belastbarkeit.

TSB "nicht genügend" erhält ein Hund:

Bei Mängel in der Arbeitsbereitschaft, bei mangelnder Triebveranlagung, fehlender Selbstsicherheit und ungenügender Belastbarkeit.

 

IPO 1

Abteilung A

Eigenfährte, mindestens 300 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel ( ca. 90°), 2 dem Hundeführer gehörenden Gegenstände, mindestens 20 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 15 Minuten

Halten der Fährte 80 Punkte
Gegenstände (10 + 10) 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte

Abteilung B

Übung 1: Freifolgen 20 Punkte
Übung 2: Sitz aus der Bewegung 10 Punkte
Übung 3: Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10 Punke
Übung 4: Bringen auf ebener Erde 10 Punkte
Übung 5: Bringen über eine Hürde 15 Punkte
Übung 6: Bringen über eine Schrägwand 15 Punkte
Übung 7: Voraussenden mit Hinlegen 10 Punkte
Übung 8: Ablegen unter Ablenkung 10 Punkte
Gesamt   100 Punkte

Abteilung C

Übung 1: Revieren nach dem Helfer 5 Punkte
Übung 2: Stellen und Verbellen 10 Punkte
Übung 3: Verhinderung eine Fluchtversuches des Helfers 20 Punkte
Übung 4: Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 35 Punkte
Übung 5: Angriff auf den Hund aus der Bewegung 30 Punkte
gesamt   100 Punkte

Allgemeine Bestimmungen:

Hunde, die nicht in der Hand des HF stehen, die nach Verteidigungsübungen nicht oder nur durch tätige Einwirkung des HF ablassen, die an anderen Körperteilen als an dem dafür vorgesehenen Schutzarm anpacken, müssen disqualifiziert werden. Es erfolgt keine "TSB" - Bewertung.

Bei Hunden, die bei einer Verteidigungsübung versagen oder sich verdrängen lassen ist die Abteilung C abzubrechen. Es erfolgt keine Bewertung. Die TSB - Bewertung hat zu erfolgen.

Das HZ für das "Ablassen" ist bei allen Verteidigungsübungen einmal erlaubt. Bewertung für das "Ablassen" siehe untenstehende Tabelle.

Zögerndes Ablassen -0,5 bis-3,0 Punkte
Erstes Zusatz - HZ mit sofortigem Ablassen - 3,0 Punkte
Erstes Zusatz - HZ mit zögerndem Ablassen -3,5 bis - 6,0 Punkte
Zweites Zusatz - HZ mit sofortigem Ablassen - 6,0 Punkte
Zweites Zusatz - HZ mit zögerndem Ablassen - 6,5 bis - 9,0 Punkte
Kein Ablassen nach 2, Zusatz- HZ bzw. weitere Einwirkungen Disqualifikation

 

IPO 2

Abteilung A

Fremdfährte, mindestens 400 Schritte, 3 Schenkel, 2 Winkel ( ca. 90°), 2 Gegenstände, mindestens 30 Minuten alt Ausarbeitungszeit 15 Minuten

Halten der Fährte 80 Punkte
Gegenstände (10 + 10) 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte

Abteilung B

Übung 1: Freifolgen 10Punkte
Übung 2: Sitz aus der Bewegung 10Punkte
Übung 3: Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10Punkte
Übung 4: Stehen aus dem Schritt 10Punkte
Übung 5: Bringen auf ebener Erde 10Punkte
Übung 6: Bringen über eine Hürde 15 Punkte
Übung 7: Bringen über eine Schrägwand 15 Punkte
Übung 8: Voraussenden mit Hinlegen 10Punkte
Übung 9: Ablegen unter Ablenkung 10Punkte
Gesamt   100 Punkte

Abteilung C

Übung 1: Revieren nach dem Helfer 5 Punkte
Übung 2: Stellen und Verbellen 10 Punkte
Übung 3: Verhinderung eine Fluchtversuches des Helfers 10 Punkte
Übung 4: Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte
Übung 5: Rückentransport 5 Punkte
Übung 6: Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport 30 Punkte
Übung 7: Angriff auf den Hund aus der Bewegung 20 Punkte
Gesamt   100 Punkte

 

    IPO 3

Abteilung A

Fremdfährte, mindestens 600 Schritte, 5 Schenkel, 4 Winkel ( ca. 90°), 3 Gegenstände, mindestens 60 Minuten alt, Ausarbeitungszeit 20 Minuten.

Halten der Fährte 80 Punkte
Gegenstände (7+7+6) 20 Punkte
Gesamt 100 Punkte

Abteilung B

Übung 1: Freifolgen 10Punkte
Übung 2: Sitz aus der Bewegung 10Punkte
Übung 3: Ablegen in Verbindung mit Herankommen 10Punkte
Übung 4: Stehen aus dem Laufschritt 10Punkte
Übung 5: Bringen auf ebener Erde 10Punkte
Übung 6: Bringen über eine Hürde 15 Punkte
Übung 7: Bringen über eine Schrägwand 15 Punkte
Übung 8: Voraussenden mit Hinlegen 10Punkte
Übung 9: Ablegen unter Ablenkung 10Punkte
Gesamt   100 Punkte

Abteilung C

Übung 1: Revieren nach dem Helfer 10 Punkte
Übung 2: Stellen und Verbellen 10 Punkte
Übung 3: Verhinderung eine Fluchtversuches des Helfers 10 Punkte
Übung 4: Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte
Übung 5: Rückentransport 5 Punkte
Übung 6: Überfall auf den Hund aus dem Rückentransport 15 Punkte
Übung 7: Angriff auf den Hund aus der Bewegung 10 Punkte
Übung 8: Abwehr eines Angriffes aus der Bewachungsphase 20 Punkte
Gesamt   100 Punkte
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